Begabtenförderung
Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durch-schnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
oder
- ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die „Name ZS“ ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum (Datum, z. B. 1. Januar) eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der (Datum, z. B. 15. November) des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
mehr zum Thema unter www.begabtenfoerderung.de
Weiterführende Themen
- Wer kann gefördert werden?
- Was wird gefördert?
- Wie hoch und wie lange wird gefördert?
- Wo kann man sich bewerben?
Downloads
- Antrag auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme - nur für Stipendiaten
- Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung - Berufliche Bildung
online seit 13. Dez 2005, aktualisiert am 30. Jan 2012
Ansprechpartner

Tel. 0931 30908-1138
Fax 0931 30908-1638
r.aussenhofer@hwk-ufr.deE-Mail
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