Die Handwerksrolle
Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle. Dies ist das Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks, die ein stehendes Gewerbe ausüben.
Laut Handwerksordnung erfolgt eine Eintragung in die Handwerksrolle meist nur mit einer bestandenen Meisterprüfung. Die insgesamt 41 zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.
Eine Eintragung in die Handwerksrolle kann auch auf Grund einer Ausnahmebewilligung oder einer Ausübungsberechtigung erfolgen. Außerdem gibt es das Verzeichnis der zulassungsfreien und der handwerksähnlichen Gewerbe (= Anlage B1 und Anlage B2).
Downloads
- Liste der Handwerksberufe (Anlagen A, B1 und B2) (
24 kB) - Eintragungsantrag Handwerksrolle (Berufe der Anlage A) (
243 kB) - Merkblatt zur Eintragung in die Handwerksrolle (Berufe der Anlage A) (
106 kB) - Anlage zum Eintragungsantrag für die Berufe der Anlagen A / B1 / B2 (
118 kB) - Eintragungsantrag zulassungsfreie Handwerke bzw. handwerksähnliche Gewerbe (Berufe der Anlagen B1 und B2) (
205 kB) - Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe (Berufe der Anlagen B1 und B2) (
85 kB) - Einzugsermächtigung (
31 kB)
online seit 21. Nov 2005, aktualisiert am 09. Dez 2005
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