Ehrenurkunden bei Betriebsjubiläen

Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung.

Aus diesem Grund können selbstständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften bei der Handwerkskammer für Unterfranken zu runden Betriebsjubiläen (z. B. 25- oder 50-jähriges Bestehen) eine Ehrenurkunde beantragen.

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online seit 02. Dez 2005, aktualisiert am 30. Nov 2011

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